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Testamentsvollstreckung
 

 

Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung ist eine professionelle Nachlassabwicklung oder zeitweilige Nachlass-verwaltung durch eine fachkundige, objektive und überzeugende Person, die selbst am Erbe nicht beteiligt ist.

 
Der Testamentsvollstrecker ist in somit vorrübergehender Treuhänder des Erblassers

Testamentsvollstrecker setzen die Anweisungen und Richtlinien des Verstorbenen dabei nach dem Wortlaut und Geist des Testaments - also des letzten Willens des Erblassers - so exakt wie nur möglich um.

Wir als Ihr Testamentsvollstrecker kümmern uns darum, dass sämtliche Auflagen und Vermächtnisse des Verstorbenen sowie verwalterische und bürokratische Verpflichtungen der Erben auch wirklich erfüllt werden.

Oftmals – z.B. bei noch minderjährigen Erben – ist die Testamentsvollstreckung sogar über einen längeren Zeitraum sinnvoll. Mit einer Anordnung im Testament kann der Erblasser z. B. den Nachlass der Verwaltung der übrigen Erben zeitweilig entziehen, um das Vermögen für den Jüngsten vorerst zu schützen.

Die Testamentsvollstreckung kann somit beispielsweise die voreilige Liquidierung wertvoller Immobilien oder die rasche Zerschlagung eines gesunden Familienunternehmens verhindern.

Wir sprechen als Ihr Testamentsvollstrecker mit den Personen, die von einem Todesfall betroffen sind und beachten deren Sorgen, Ansprüche und Probleme, soweit dies vom Testament bzw. Erblasser vorgesehen ist.

Wir kümmern uns intensiv um einen Ausgleich der Interessen – ebenfalls soweit dies von dem Erblasser in seinem Testament vorgesehen ist. Als Partner der Angehörigen, Erben und Pflichtteilsberechtigten vermitteln wir zwischen den einzelnen Beteiligten und deren Interessen, so dass Ihr letzter Wille als Erblassers auch tatsächlich zur reibungsreduzierten Umsetzung gelangt.

 

Mit der professionellen Testamentsvollstreckung ist auch effiziente Arbeitsentlastung für die Erben verbunden


Niemand sollte die Nachlassabwicklung unterschätzen, denn diese Aufgabe ist keineswegs trivial.

Eine Reihe von Dingen ist nach einem Todesfall – oft unter Zeitdruck – zu tun oder zu beachten:


• Gespräche und Schlichtungen mit den Erben und
Vermächtnisnehmern
• Korrespondenz mit dem Nachlassgericht
• Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
• Klärung aller privaten und geschäftlichen Vertragsbeziehungen
• Einziehung fälliger Forderungen
• Begleichung fälliger Verbindlichkeiten
• Erfüllung von Auflagen und Vermächtnissen
• Kündigung und Einleitung der Wohnungsauflösung
• Konten- und Grundstücksumschreibungen
• Unterbringung von Haustieren
• Überwachung von Fristen
• Erstellung und Abgabe der Erbschaftsteuererklärung


Aus vielen Gründen können die Erben diese Angelegenheiten oft nicht selbst erledigen. Wer im Beruf voll gefordert ist, hat meist keine Zeit. Junge oder minderjährige Erben können die Nachlassabwicklung genauso wenig übernehmen wie ältere Erwachsene, die sich vorrangig um ihre Gesundheit zu kümmern haben. Weit entfernt wohnende Personen sind ebenfalls oft nicht in der Lage, sich vor Ort über einen längeren Zeitraum intensiv mit der Angelegenheit zu engagieren.